Allgemeine Geschäftsbedingungen
Soweit im Folgenden von „Kaufleuten“ gesprochen wird, sind darunter im Rahmen dieser AGB zu verstehen a) Kaufleute im Sinne des Handelsrechts, die im Rahmen Ihres Handels betriebstätig werden. b) Juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (vgl. § 24 Abs. 1 AGB-Gesetz)
§ 1 Geltungsbereich und Datenschutz
1. Für alle Lieferungen und Leistungen, einschließlich damit in Zusammenhang stehenden Beratungen und Auskünften, gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich Ihrer Geltung zugestimmt. Gegenüber Kaufleuten gelten diese auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen. 2. Kaufleute erkennen durch die Entgegennahme unserer Lieferungen und Leistungen die Verbindlichkeit unserer Geschäftsbedingungen an. Im Übrigen bedürfen alle Vereinbarungen einschließlich Nebenabreden zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit sie von unseren Geschäftsbedingungen abweichen oder irgendwelche Zusicherungen unsererseits enthalten. 3. Kundendaten werden gespeichert (§ 28, 33 BDSG).
§ 2 Angebote, Zustandekommen des Vertrages
1. Der Katalog ist freibleibend für uns. Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot für den Kunden. Wir können dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen nach unserer Wahl durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass wir dem Kunden innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden. 2. Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Die zu den Angeboten gehörenden Unterlagen, Richtlinien, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- oder Maßangaben bzw. sonstige technische Daten, sowie in Bezug genommene betriebliche oder überbetriebliche Normen und Richtlinien, kennzeichnen lediglich den Vertragsgegenstand und stellen keine Eigenschaftszusicherung dar. 3. An Katalogen und allen sonstigen Verkaufsunterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten weder kopiert noch überlassen werden.
§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen
1. Ist eine schriftliche Preisvereinbarung nicht getroffen, so gelten die in unseren neusten, am Tage der Bestellung gültigen Preislisten angegebenen Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Preislisten können in unseren Ladenräumen eingesehen werden oder von uns angefordert werden. 2. Unsere Rechnungen sind ausnahmslos an dem auf der Rechnung angegebenen Tag (30 Tage nach Rechnungsausstellung) fällig. Schecks und Zahlungsanweisungen werden von uns nur erfüllungshalber angenommen. Zahlung gilt erst als erfolgt mit Gutschrift auf unserem Konto. Wechsel nehmen wir nicht in Zahlung. 3. Ab Fälligkeit unserer Rechnungen können wir von Kaufleuten aus unseren offenen Forderungen Fälligkeitszinsen von 4 % p.a. über dem jeweils gültigen Bundesbankdiskontsatz verlangen. Die gleiche Verzinsung können wir von unseren nichtkaufmännischen Kunden ab Zahlungsverzug verlangen. Dem Kunden und uns bleibt vorbehalten, im Einzelfall einen niedrigen, bzw. einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen. Daneben können wir für jede Zahlungserinnerung und Mahnung je EUR 5,- berechnen. 4. Skonti, eingeräumte Rabatte oder Zahlungsziele werden nicht gewährt, bzw. werden hinfällig, wenn sich der Kunde mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet, ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren betreibt oder gegen ihn Konkursantrag gestellt wird. In diesen Fällen sind wir berechtigt, dem Kunden die zunächst gewährten Rabatte nach zu belasten und alle noch offenstehenden, auch gestundeten Rechnungsbeträge, sofort fällig zu stellen. Die Auslieferung bestellter Ware erfolgt in diesen Fällen nur gegen Barzahlung. 5. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte des Kunden bestehen nur für Gegenansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis.
§ 4 Lieferzeit, Entgegennahme der Ware
1. Lieferfristen oder -termine sind nur bei schriftlicher Vereinbarung verbindlich. 2. Wir können, insbesondere bei größeren Aufträgen, Teillieferungen in einem für den Kunden zumutbaren Umfang vornehmen. 3. Die Lieferung bestellter Ware erfolgt in der Regel innerhalb von 14 Kalendertagen nach Annahme der Bestellung durch uns. Waren, die wir selbst bestellen müssen, werden innerhalb von ca. 3 Monaten nach Annahme der Bestellung geliefert. 4. Fristen und Termine gelten stets als annähernd, sofern nicht im Einzelfall besondere Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden. Im Fall eines Überschreitens des durch die Circa-Fristen bzw. –Termine bestimmten Zeitraums ist der Kunde nach Ablauf einer uns zu setzende Nachfrist zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt. Das Gleiche gilt für verbindlich vereinbarte Fristen bzw. Termine mit dem Vorbehalt, dass die zu setzende angemessene Nachfrist mindestens 5 Arbeitstage beträgt. Bei Fixgeschäften ist eine Nachfristsetzung nicht erforderlich. Eine Schadensersatzhaftung ist ausgeschlossen bzw. gegenüber Nichtkaufleuten auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Organe bzw. Erfüllungsgehilfen beschränkt. Der Rücktritt hat in jedem Fall mittels schriftlicher Erklärung zu erfolgen. Beschränkt sich die Überschreitung auf einen Lieferungsteil oder Leistungsteil, beschränkt sich auch das Rücktrittsrecht auf den betroffenen Teil, wenn durch eine derartige Beschränkung des Rücktrittsrechts bei objektiver Beurteilung der übrige Vertrag nicht betroffen wird. Lieferungen oder Leistungen, die infolge von uns nicht zu vertretenden Umstände einschließlich von Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen oder Verkehrs- bzw. sonstigen Hindernissen einschließlich der Verzögerung der Belieferung mit wesentlichen Materialien unterbleiben oder sich verzögern, berechtigen uns, entsprechend später zu liefern oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Kunden deswegen ein Anspruch auf Schadenersatz zusteht. In Fällen einer für den Kunden unzumutbaren Lieferungsverzögerung ist auch dieser unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen zum Rücktritt berechtigt. In jedem Fall setzt die Einhaltung von Fristen bzw. Terminen die endgültige Klärung sämtlicher technischer Einzelheiten und gegebenenfalls die rechtzeitige Beibringung der vom Kunden mitzuteilenden Spezifikationen bzw. zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben usw. und Schaffung der erforderlichen sonstigen Voraussetzungen, sowie gegebenenfalls den Eingang der vertraglich vereinbarten Anzahlung voraus.
§ 5 Gefahrenübergang, Versand
1. Die Ware wird in jedem Fall auf Gefahr des Kunden geliefert bzw. versandt. Versandweg und -mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, unserer Wahl überlassen. Im Übrigen geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Lagers oder (im Falle eines Streckengeschäftes) des Lagers unseres Vorlieferanten auf seine Kosten eine Transportversicherung ab. 2. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. 3. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden unbeschadet seiner Rechte nach § 7 entgegenzunehmen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen aus dem Liefervertrag,
gegenüber Kaufleuten auch bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen aus der mit dem Kunden bestehenden Geschäftsverbindung
und zwar einschließlich angefallener Kosten und Zinsen (Kontokorrentvorbehalt sowie bei Refinanzierungswechsel). 2. Übersteigt der
realisierbare Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen
des Kunden zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. 3. Der Kunde hat uns bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen
Dritter sofort schriftlich zu benachrichtigen und den Pfändungsgläubiger von dem bestehenden Eigentumsvorbehalt zu unterrichten.
Eine Sicherungsübereignung ist unzulässig. 4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir
berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei
denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt oder es sind auf dem Vertrag zwingende Vorschriften des
Verbraucherkreditgesetzes anzuwenden. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Nehmen wir
Ware von Kaufleuten zurück, können wir den Verkauf bestmöglich verwerten, wenn wir den Verkauf mit angemessener Frist
angedroht haben. Den Verwertungserlös, abzgl. angemessener Verwertungskosten, mindestens 10 % des Warenwertes, werden wir
auf die Verbindlichkeiten des Kunden anrechnen. 5. Sind wir zu Warenrücknahme berechtigt, so ist der Kunde verpflichtet, einem
unserer Mitarbeiter die Inventarisierung der vorhandenen Vorbehaltsware zu gestatten.
§ 7 Mängelgewährleistung
1. Die Gewährleistungsrechte von Kaufleuten setzen voraus, dass diese zuvor ihren nach § 377, § 378 HGB geschuldeten
Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten unverzüglich und ordnungsgemäß nachgekommen sind. Gebrauchte Maschinen werden
verkauft wie besichtigt. Nicht-kaufmännische Kunden müssen die gelieferte Ware, sobald als möglich nach deren Eintreffen auf
Vollständigkeit, Mängel, Falschlieferung, Transportschäden und das Fehlen zugesicherter Eigenschaften untersuchen. Rügen sind
innerhalb von 14 Tagen nach Eintreffen der Ware durch Einschreibebrief an uns zu senden. 2. Soweit ein von uns zu vertretender
Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt und verpflichtet.
3. Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, verzögert sich diese insbesondere über
angemessene Fristen hinaus, aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die
Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages)
oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. 4. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt,
sind weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchen Rechtsgründen, ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für
Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige
Vermögensschäden des Kunden. 5. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft
Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß § 463, 480 II BGB geltend macht. Die Ersatzpflicht ist auf den vorhersehbaren
Schaden begrenzt. 6. Sofern wir fahrlässig eine Kardinalspflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, oder uns ein
Verschulden bei Vertragsschluss zur Last fällt, ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7. Wir liefern funktionstüchtige Ware. Eine Gewähr für die Brauchbarkeit der Ware zu dem vom Kunden vorgesehenen Zweck
übernehmen wir nur aufgrund von ausdrücklicher, schriftlicher Zusicherung. 8. Werkskalibrierscheine sind von der EA MLA nicht
abgedeckt. 9. Wir stehen dem Kunden nach bestem Wissen zur Erteilung von Auskunft und Rat über die Verwendung unserer Waren
zur Verfügung. Wir haften hierfür jedoch nur dann nach Maßgabe vorstehender Absätze, wenn für diese Leistungen ein besonderes
Entgelt vereinbart worden ist. 10. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Die Frist ist eine
Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung
geltend gemacht werden.
§ 8 Gesamthaftung
1. Soweit gemäß § 7 Abs. 4 bis 8 unsere Haftung auf Schadenersatz ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für alle anderen
Ansprüche, einschließlich von Ansprüchen wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss, Verletzung von Nebenpflichten und für
Ansprüche aus der Produzentenhaftung gemäß § 823 BGB. 2. Abs. 1 gilt nicht für Ansprüche gemäß §1,4 Produkthaftungsgesetz,
sowie für Fälle des Unvermögens oder der Unmöglichkeit. 3. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch
für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter und Beauftragten, unserer Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen. 4. Die
Verjährung der Ansprüche zwischen uns und dem Kunden richtet sich nach § 7 Abs. 10, soweit nicht Ansprüche aus der
Produzentenhaftung gemäß §§ 823 ff BGB in Rede stehen.
§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort und gegenüber Kaufleuten als Gerichtsstand gilt der Geschäftssitz der mit der Lieferung beauftragten Firma der
Kalibrierlabor Korherr GmbH.
§ 10 Vorbehalt
Wir behalten uns vor, während der Gültigkeitsdauer der Preisliste, Produkte aus dem Programm zu nehmen bzw. zu ersetzen, sowie
technische Änderungen vorzunehmen.